Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand April 2022
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere sämtlichen auch zukünftigen Geschäfte, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Vertragsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nicht bindend, außer wenn wir diese schriftlich anerkennen.
- Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser bedürfen ausnahmslos der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Preise
- Die Angaben in unseren, Prospekten, Anzeigen, auf unserer Webseite oder in sonstiger Werbung, egal ob schriftlich oder elektronisch, sind unverbindlich. Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
- Unsere Angebote jedweder Art stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an unseren Vertragspartner zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande; wird wegen kurzer Lieferzeit oder aus sonstigen Gründen keine Auftragsbestätigung erstellt, so gilt die Lieferung als Annahme des Angebots.
- Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer, und – soweit nicht anders vereinbart oder in § 5 geregelt – ausschließlich Verpackung, Versicherung, Versand und Porto. Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als einen Monat nach Vertragsschluss, so sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
§ 3 Lieferung, Lieferfrist, Leistungen, Lieferverzug
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unserer Vertragspartner voraus; Liefertermine sind nur dann Fixtermine, wenn diese als solche von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
- Außerhalb unseres Einflussbereiches liegende, unvorhersehbare Hindernisse wie Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, Krieg, Betriebs- und Transportstörungen, bei uns oder unseren Lieferanten und oder Subunternehmern, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Lieferfrist angemessen zu verlängern, oder – nach unserer Wahl – zum Rücktritt eines noch nicht erfüllten Vertrages. Dies gilt auch bei bereits eingetretenem Lieferverzug. Der Vertragspartner kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten wollen oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern werden. Wird von uns keine Erklärung abgegeben, kann der Vertragspartner vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
§ 4 Gefahrübergang
- Wird die Ware auf Wunsch unseres Vertragspartners an diesen versandt, so geht – vorbehaltlich Ziffer 2.- die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung an den Besteller, bzw. mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung des Versands – bzw. Annahmebereitschaft auf den Vertragspartner über.
- Die vorstehende Ziffer gilt nicht, wenn es sich bei dem Geschäft um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 447 Abs. 2 Satz 2 BGB handelt.
§ 5 Versandkosten
Soweit nichts anderes vereinbart, trägt der Vertragspartner die Kosten des Versandes wie folgt:
- unterhalb eines Bestellwerts von 50,00 € (brutto) beträgt die Versandkostenpauschale 4,99 € pro Lieferung innerhalb Deutschlands.
- Ab einem Bestellwert von 50,00 € (brutto) erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und künftigen entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit unserem Vertragspartner einschließlich bestehender Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem Kontokorrent.
- Wir sind berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich unser Vertragspartner vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug. Das Herausgabebegehren gilt nicht als Ausübung unseres Rücktrittrechtes.
- Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht unserem Vertragspartner gehörenden Waren durch diesen selbst, gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass unser Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Netto-Rechnungswertes unserer Ware als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung gilt. Sofern die Verarbeitung, (Verbindung, Vermischung) in der Weise erfolgt, dass die Sache unseres Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass unserer Vertragspartner uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstehende Allein- oder Miteigentum für uns mitverwaltet.
- Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist unserem Vertragspartner nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Vertragspartnern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Weiterhin ist eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur gestattet, wenn sich unser Vertragspartner nicht im Zahlungsverzug befindet. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
- Bei Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Nach der Abtretung ist unser Vertragspartner zur Einziehung der Forderungen bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbstständig einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall gibt uns unserer Vertragspartner die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt und händigt uns die Unterlagen aus, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Schuldner unseres Vertragspartners notwendig sind. Wir sind berechtigt, die Forderungsabtretung dem Vertragspartner unseres Vertragspartners bekannt zu geben. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe unserer Ware zu verlangen. Gleiches gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
- Wird die Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner nach Verarbeitung vorstehenden Absätzen zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß vorstehendem Absatz nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen unseres Vertragspartners freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
- Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen zu Lasten unseres Vertragspartners, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Der jeweilige Rechnungsbetrag ist – soweit einzelvertraglich nicht Abweichendes vereinbart ist – im Wege der Vorkasse fällig und zahlbar.
- Wir akzeptieren die Zahlungsmittel Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung und giropay.
- Die Zahlung gilt erst mit Eingang auf unserem Konto als erfolgt.
- Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinses, mindestens jedoch in Höhe von 9 % (bzw., wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 5 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sowohl dem Vertragspartner als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
§ 8 Zurückbehaltungsrecht
- Über § 273 BGB hinaus steht uns ein Zurückbehaltungsrecht auch dann zu, wenn wir gegen unseren Vertragspartner einen fälligen Anspruch aus einem anderen Rechtsverhältnis haben.
- Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Vertragspartners ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Dies gilt nicht, wenn es sich bei unserem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.
§ 9 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund eines Widerrufs nach § 355 ff BGB.
§ 10 Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte unseres Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (insbesondere jenen aus § 377 ff. HGB) nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
- Soweit der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, haben Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich an uns zu erfolgen. Ansonsten ist eine Gewährleistung diesbezüglich ausgeschlossen.
§ 11 Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
a) bei Vorsatz;
b) bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden);
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben;
e) bei Mängeln der Ware, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;
f) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. - Soweit wir wegen Verzuges haften, ist unsere Haftung gleichfalls beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Weitere Ansprüche als die vorstehend geregelten sind ausgeschlossen.
§ 12 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist – vorbehaltlich Ziffer 3. – 27478 Cuxhaven.
- Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehende Rechtstreitigkeiten ist – vorbehaltlich Ziffer 3. – 27478 Cuxhaven. Wir sind jedoch auch berechtigt, unseren Vertragspartner an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Dies gilt auch dann, wenn unser Vertragspartner in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
- Die beiden vorstehenden Ziffern gelten nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
- Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).
- Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. An die Stelle einer derartigen Bestimmung soll eine solche wirksame Bestimmung treten, welche die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit jener Bestimmung bei Vertragsschluss gekannt hätten.